Verjährung: Die Verjährung schafft Rechtssicherheit und unterstützt somit den Rechtsfrieden da sie verhindern soll, dass Beweise verloren gehen und Prozesse unnötig kompliziert werden. Im Arbeitsrecht gilt für Ansprüche von Arbeitnehmern auf Entgelt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Entstehung. Die Einreichung einer Klage unterbricht die Verjährung, solange das Verfahren ordnungsgemäß fortgesetzt wird. Verjährte Ansprüche erlöschen nicht vollständig, sondern bleiben als Naturalobligation bestehen. Das bedeutet, dass sie – obwohl nicht mehr vor Gericht einklagbar – dennoch zahlbar sind. Wenn also ein Arbeitgeber einen verjährten Anspruch eines Arbeitnehmers beglichen hat, kann er das Geld nicht mehr erfolgreich zurückfordern. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Verbrauch des Urlaubs aufgefordert hat, verjähren Urlaubsansprüche zwei Jahre nach Ende des betreffenden Urlaubsjahres. Der Anspruch auf ein Dienstzeugnis verjährt hingegen erst nach 30 Jahren. Gesetzliche Verjährungsfristen können innerhalb bestimmter Grenzen durch Vereinbarung verkürzt werden, so können etwa konkrete Vergleichsverhandlungen laufende Verjährungsfristen hemmen.

Verfall: Neben Verjährungsfristen spielen im Arbeitsrecht oft kürzere Verfallsfristen eine wichtige Rolle. Diese Verfallsfristen, auch bekannt als Präklusiv- oder Ausschlussfristen, sind oft wesentlich kürzer als Verjährungsfristen und betragen oftmals nur wenige Monate. Während beim Verfall der Anspruch als solcher erlischt, verliert dieser bei der Verjährung „nur“ die Klagbarkeit. Beim Verfall hingegen wurde eine „Nichtschuld“ bezahlt und kann daher für den Fall, dass diese Leistung irrtümlich erfolgt ist, vom Leistungsempfänger wieder zurückgefordert werden. Die meisten Verfallsfristen sind in Kollektivverträgen geregelt und erfordern oft, dass Ansprüche „unter Androhung des Verfalls“ innerhalb der festgelegten Frist geltend gemacht werden müssen. In der Regel reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer seine Ansprüche außergerichtlich beim Arbeitgeber geltend macht, um den Verfall zu verhindern.

 

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