Unser Auftrag

 

Die Landarbeiterkammer Tirol ist die gesetzliche Interessenvertretung der im Land Tirol auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet unselbständig Beschäftigten.

 

Ihre Aufgabe ist insbesondere:

  • die Mitglieder in beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen und kulturellen Fragen zu informieren und zu beraten und ihre Interessen vor Behörden und Dienststellen wahrzunehmen
  • die Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und ihnen insbesondere in Arbeits- und Sozialrechtssachen kostenlosen Rechtsschutz durch die Vertretung vor den Gerichten zu gewähren.

 

Landarbeitsordnung, Berufsausbildung, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe

Für keine andere Berufsgruppe ist das Arbeitsrecht und der Arbeiter- und Angestelltenschutz so umfassend und übersichtlich in nur einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Darüber hinaus ist die Landarbeitsordnung in vieler Hinsicht fortschrittlicher als es das allgemeine Arbeitsrecht war und heute noch ist.

Auch an der Entstehung und Fortentwicklung der Berufsausbildungsordnung wie auch anderer bedeutender Landes- und Bundesgesetze war und ist die Landarbeiterkammer initiativ und gestaltend beteiligt. Zur Wahrung der Interessen der Kammermitglieder werden schriftliche Stellungnahmen abgegeben.

Das wichtigste Instrument der Lohnpolitik ist der Kollektivvertrag. Der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund schließt gemeinsam mit der Landarbeiterkammer für die Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft Tirols die einzelnen Kollektivverträge ab.

(c) Pixabay

 

Information, Beratung und Vertretung

Laufende Information und Beratung auf allen Gebieten des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechtes sowie in sonstigen Rechtsbereichen gehören zu den wesentlichen Aufgaben einer Interessenvertretung. Das geschieht durch Einschaltungen in Presse und Rundfunk, insbesondere aber durch das monatlich erscheinende Mitteilungsblatt "Der Landarbeiter". Auf den Einzelfall bezogen erfolgt dies vorwiegend beim Besuch der Kammerzugehörigen im Büro aber auch bei den regelmäßig stattfindenden Sprechtagen der Landarbeiterkammer in Lienz.

Sachkundige Funktionäre und Angestellte der Landarbeiterkammer werden regelmäßig bei zahlreichen Versammlungen direkt vor Ort, bei Schulungen für Kammerräte und sonstige Funktionäre und als Lehrende in land- und forstwirtschaftlichen Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen tätig.

Selbstverständlich sind die Vertretungen durch die Landarbeiterkammer für die Kammerzugehörigen kostenlos.

 

Betriebsratswesen

In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über vier Dienstnehmern ist ein Betriebsrat zu wählen.

Die Landarbeiterkammer unterstützt die Belegschaft bei der Wahl der Betriebsräte sowie die Betriebsräte bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und sie nimmt an den Betriebsversammlungen beratend und informierend teil.

 

Die Interessenvertretung ist durch das Tiroler Landarbeiterkammergesetz und die Tiroler Landarbeitsordnung gesetzlich geregelt. Die Schwerpunkte des Leistungskataloges umfassen:

Vertretung und Beratung in Rechtsangelegenheiten
Förderungen in verschiedenen Bereichen
Beratung und Förderung in der Berufsaus- und weiterbildung
Umfassende Informationstätigkeit

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Unsere Mitglieder

Mitglieder der Landarbeiterkammer Tirol sind alle unselbständig Beschäftigten in der Tiroler Land- und Forstwirtschaft. Die Hauptberufsgruppen sind:

  • Berufsjäger
  • Gärtner
  • Waldaufseher
  • Landarbeiter
  • "Unser Lagerhaus" Arbeiter und Angestellte
  • Genossenschaftsarbeiter und - angestellte
  • MR-Service
  • Dienstnehmer in Gemüse- und Obstbaubetrieben
  • Käser
  • Gutsangestellte
  • Forstarbeiter
  • Forstgartenarbeiter
  • Güterwegbauarbeiter
  • Obst- und Gemüsebauarbeiter
  • ÖBf AG Arbeiter und Angestellte
  • Zuchtwarte

 

 

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Unsere Service

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460 Kammerzugehörige mit Stichtag 31. Juli 2022