Die Landarbeiterkammern fordern, dass auch Dienstnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben von steuerfreien Bonuszahlungen profitieren müssen.

 Die Ankündigung der österreichischen Bundesregierung, Prämien für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen, während der aktuellen Krise nicht zu besteuern, wird vom Österreichischen Landarbeiterkammertag (ÖLAKT), der Dachorganisation der Landarbeiterkammern in Österreich, ausdrücklich begrüßt. „Dass jene Menschen, die derzeit Außergewöhnliches leisten, Bonuszahlungen bekommen und diese vom Staat steuerfrei gestellt werden, ist eine richtige und sehr wertschätzende Maßnahme“, betont ÖLAKT-Vorsitzender Präsident Andreas Freistetter.

 

Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben sind außerordentlich beansprucht

An das Lob knüpfen die Landarbeiterkammern aber auch eine zentrale Forderung. „Knapp 100.000 unselbständige Beschäftigte leisten in der heimischen Land- und Forstwirtschaft einen wichtigen Beitrag, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel garantiert ist. Gerade jetzt, wo viele saisonale Arbeitskräfte aufgrund der Grenzschließungen fehlen, sind die Beschäftigten in den Produktionsbetrieben außerordentlich beansprucht, um die Lebensmittelversorgung mit heimischen Waren zu gewährleisten“, ergänzt Oberösterreichs LAKPräsident Eugen Preg.

 

Steuerfreiheit bei Bonuszahlungen muss auch für Landarbeiter gelten

„In der Landwirtschaft wird schon seit vielen Jahren mit Prämien gearbeitet. Wenn Bonuszahlungen bei Supermarktmitarbeitern steuerfrei gestellt werden, muss diese Regelung auch für unsere Mitglieder, die am Beginn der Versorgungskette stehen und tagtäglich auf den Feldern und in den Produktionshallen im Einsatz sind, berücksichtigt werden“, so Tirols LAKPräsident Andreas Gleirscher.

„Die bäuerlichen Produktionsbetriebe und ihre Mitarbeiter sind die stillen Helden, auf die man in der der aktuellen Krise nicht vergessen darf“, so Freistetter abschließend.