Das Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz stand im Fokus beim Ausschuss der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Unter Vorsitz von LK-Präsident Josef Hechenberger beschäftigen sich Delegierte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie dem Landwirtschaftlichen Schulwesen mindestens zweimal jährlich damit, Fragen der beruflichen Ausbildung zu diskutieren und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Das neue bundesweite Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) ist am 18. April 2024 in Kraft getreten und vereint die bisher gültigen neun Landesgesetze. Dieses Gesetz bringt durchaus auch einige erfreuliche Neuerungen.

Was ist neu

So gibt es die Möglichkeit, den Titel „Meister, Meisterin“ in amtliche Dokumente eintragen zu lassen. Die Prüfungsgebühr für die Meisterprüfung ist nicht mehr von den Prüflingen zu entrichten. Bahnbrechend ist jedenfalls, dass es künftig mit dem neuen, 16. Beruf „Berufsjagdwirtschaft“ bundesweit eine einheitliche berufliche Ausbildung in diesem Fachgebiet geben wird. Bis zum Erlass aller notwendigen bundesweiten Verordnungen gelten allerdings die derzeitigen Landesgesetze im Sinne der Übergangsbestimmungen. Für die Zulassung zur Facharbeiterprüfung im zweiten Bildungsweg gelten weiterhin das Mindestalter 20 Jahre und der Besuch eines Vorbereitungslehrganges. Künftig sind wie bisher drei Jahre facheinschlägige Praxis erforderlich. Mit zwei Jahren Praxis erfolgt die Zulassung dann, wenn für diesen Zeitraum ein Anstellungsverhältnis bzw. selbstständige Tätigkeit in Vollzeit nachgewiesen wird.

Stabile Ausbildungszahlen

Die Bilanz über das Jahr 2023, aber auch die Umsetzungen und Planungen für 2024 können sich durchaus sehen lassen: Insgesamt schlossen 681 Personen eine Facharbeiterausbildung in einem land- und forstwirtschaftlichen Beruf ab. Neben dem dualen Weg – Lehre und Berufsschule – sind auch die Ausbildungen im zweiten Bildungsweg für Erwachsene begehrt. Der Facharbeiterabschluss wird auch über die Absolvierung eines Zweiges in einer Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt erreicht. Im Jahr 2023 absolvierten 19 Damen Herren die Meisterausbildung: 17 im Beruf Landwirtschaft und zwei im Beruf Gartenbau. Erfreulich, dass der Trend anhält. So haben am Standort Imst vor einigen Wochen drei Damen und zwölf Herren ihre Meisterprüfung Landwirtschaft bestanden. Neben den Lehrlingen, vor allem in den Berufen Gartenbau, Forstwirtschaft und Molkerei- und Käsereiwirtschaft gehört die Zulassung als Lehrbetrieb sowie deren Fortbildungen zur Aufgabe der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) in der LK Tirol. Derzeit sind in den verschiedenen landwirtschaftlichen Berufen 131 Lehrlinge in Ausbildung, es hält eine durchaus stabile Entwicklung an. Diese positive Bilanz der Arbeit in der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle wird von den anwesenden Mitgliedern des Fachausschusses durchaus wertgeschätzt.

300 Prüfungsabnahmen

Die Vorausschau für die nächsten Monate bringt neben den ständig notwendigen Bewerbungsmaßnahmen wie Messeteilnahmen auch wieder einen Lehrherren-/Ausbildertag sowie die bundesweite Vereinheitlichung sämtlicher Ausbildungs- und Prüfungspläne. Alleine in Tirol stehen in diesem Jahr noch ungefähr 300 Facharbeiter- und Meisterprüfungen auf dem Plan. So ist es erfreulich, dass auch der Prüferpool wieder um neue Prüfer erweitert werden kann.
Bildnachweis: Julia Ullrich
Text: Evelyn Darmann