Eine der wichtigsten Aufgaben des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes seit mehr als 70 Jahren ist das Bemühen um die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage seiner Mitglieder. Deshalb hat man für das Jahr 2022 wieder für alle Berufsgruppen neue Kollektivverträge abgeschlossen und damit Lohn- und Gehaltserhöhungen im unterschiedlichen Ausmaß erreicht.

Die getätigten Abschlüsse zwischen 2,8 % und 4,2 % sind vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Pandemie, der Ukrainekrise sowie einer seit Ende des letzten Jahres sprunghaft gestiegenen Inflation ein guter Kompromiss der Sozialpartner und bringen eine Werterhaltung bzw. eine Erhöhung der Löhne und Gehälter für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.

Die Verhandlungspartner waren noch nie mit einer Situation konfrontiert, dass sich zwischen dem ersten Forderungsschreiben im Oktober und den ersten Verhandlungsrunden im Dezember die Inflationsraten beinahe verdoppelt haben. Dieser Umstand und die unsicheren Prognosen für die Zukunft waren der Hauptgrund dafür, dass die erste Runde der Verhandlungen ergebnislos abgebrochen wurde.

Aktuell hohe Monatsinflation

Basis für alle 15 neu abgeschlossenen Kollektivverträge bildete die Jahresinflation für das Jahr 2021, welche 2,8 % betrug.

In den Medien wird häufig nur die jeweilige Monatsinflation kommuniziert, also jener Wert, um den die Produkte des gewichteten Warenkorbs in diesem einen Monat im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres teurer geworden sind. Das ist für die Kollektivvertragsverhandlungen allerdings nur eine Momentaufnahme. Es ist nicht die durchschnittliche Teuerung und auch nicht etwa die Teuerung, die von einem zum nächsten Monat stattfindet.

Während also z. B. eine Monatsinflation, wie aktuell, rund um die 6 % oder noch mehr betragen kann, sind die Produkte des Warenkorbs insgesamt und in der durchschnittlichen Jahresbetrachtung Im Jahr 2021 „nur“ um 2,8 % teurer geworden. Denn die Monatsinflation betrug beispielsweise im Jänner des Vorjahrs 0,8 % und damit deutlich weniger als im Dezember 2021 mit 4,25 %. Im Durchschnitt ergibt sich damit eine Jahresinflationsrate für das Jahr 2021 mit 2,8 %.

Dieser durchschnittliche, realistische Wert der Teuerung erhöht sich nur dann, wenn hohe Monatswerte über viele Monate, in unserem Fall über ganze 12 Monate, anhalten. Nur dann erhöht sich auch die Basis des Durchschnittswerts für die Kollektivvertragsverhandlungen. Dementsprechend wird sich die nach wie vor hohe Inflationsrate auf die Verhandlungsergebnisse für das Jahre 2023 auswirken.

Die Verhandlungen haben einmal mehr gezeigt, dass eine funktionierende Sozialpartnerschaft zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis führen kann. Der Dank dafür gilt sowohl den Verhandlungspartnern auf Dienstgeberseite mit DI Regina Norz und Romed Giner gemeinsam mit der Juristin der Landwirtschaftskammer Mag.a Nicole Haas, als auch den Mitstreitern und Verhandlern auf Dienstnehmerseite für die guten und konstruktiven Gespräche.

Alle abgeschlossenen Kollektivverträge können kostenlos über das Landessekretariat bezogen werden oder sind auf der Homepage abrufbar.