Mit Beginn des Jahres 2026 treten in der Tiroler Land- und Forstwirtschaft mehrere neue Kollektivverträge in Kraft. Für die Bereiche Waldaufseher, Landarbeiter, Gutsangestellte sowie für die Dienstnehmer in Käsereibetrieben konnten bereits Abschlüsse erzielt werden. Einzig im Gemüse- und Obstbau blieb die erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis.
Landarbeiter und Gutsangestellte: Moderater Abschluss und redaktionelle Anpassungen
Die Kollektivvertragsverhandlungen für Landarbeiter und Gutsangestellte konnten beim ersten Termin am 1. Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Löhne, Gehälter sowie Lehrlings- und Praktikantensätze steigen jeweils um 3,3 Prozent, kaufmännisch gerundet, allerdings nicht ab Jänner, sondern erst ab 1. Juli 2026; bei den Löhnen für Hirten ab 01. August. Der Abschluss entspricht damit weitestgehend jenem des Öffentlichen Dienstes für 2026 und stellt einen beidseits hart verhandelten Kompromiss dar. Die Dienstgebervertreter drängten auf einen Abschluss bei weitem unter der rollierenden Inflationsrate von 3,3%. Die Dienstnehmerseite legte großes Augenmerk auf einen nachhaltigen Abschluss. Die verzögerte Lohnanpassung entspricht im Ergebnis einer Einmalzahlung der Dienstnehmer an die Dienstgeber und spiegelt die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wider.
Neben der Entgelterhöhung wurden einige inhaltliche Punkte geregelt. Dazu zählen Klarstellungen bei der Ruhezeit, die Anpassung von Begrifflichkeiten an das neue Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz sowie redaktionelle Bereinigungen. Bei den Gutsangestellten wurde zudem die Regelung zum Inhalt des Dienstvertrages aktualisiert, die Reisekostentabelle ohne finanzielle Auswirkung gestraft und veraltete Bestimmungen gestrichen.
Waldaufseher: Übernahme des Öffentlichen Dienstes und inhaltliche Verbesserungen
Für die Waldaufseher Tirols wurde am 4. Dezember 2025 auf Drängen der Dienstgeberseite verhandelt und eine Einigung erzielt, die sich – wie bereits in den vergangenen Jahren – am Gehaltsabschluss des Öffentlichen Dienstes orientiert. An der Stelle ist festzuhalten, dass der Abschluss des Vorjahres gleich wie im Öffentlichen Dienst für zwei Jahre gewesen wäre und für 2026 somit keine neuen Verhandlungen geplant waren. Aufgrund der klammen öffentlichen Budgets wollte sich der Bund aber nicht an diesen Abschluss halten und drängte auf eine Neuverhandlung mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die mit einem dreijährigen Abschluss, dem gebrochenen Versprechen auf zwei Jahre noch eines draufsetzten. Daraus folgt auch die Waldaufseher, dass die kollektivvertraglichen Gehaltsansätze sowie sämtliche Zulagen zwar um 3,3 Prozent aber erst ab 01. Juli 2026 erhöht werden. Darüber hinaus wurde trotz dreijährigen Abschlusses des Öffentlichen Dienstes vereinbart, den Kollektivvertrag bis 2028 jährlich zu verhandeln, um auf inhaltliche Neuerungen oder geänderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Einvernehmen besteht jedoch dahingehend, dass die Anpassung der Gehaltssätze auch 2027 und 2028 analog dem Öffentlichen Dienst geschehen sollen. Im Ergebnis bleibt einerseits die Bindung an den Öffentlichen Dienst aufrecht, andererseits wird ausreichend Flexibilität für zukünftige Anpassungen geschaffen.
Käser: Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich
Im Bereich der Käsereibetriebe wurde am 4. Dezember 2025 ein Abschluss erzielt, der über eine reine Entgelterhöhung hinausgeht. Ab 1. Mai 2026 wird die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden reduziert und zwar bei vollem Lohnausgleich, was umgerechnet auf die Stunde einer Erhöhung um 3,9% entspricht. Diese Maßnahme stellt eine deutliche Verbesserung dar und folgt dem Ziel, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Ebenso wurde nach vielen Jahren erreicht, dass Arbeiter und Angestellte in den Käsereibeitrieben nunmehr dieselbe Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden haben. Zusätzlich wurden die Ergebnisse einer umfangreichen vorgelagerten Arbeitsgruppe vollständig in den Kollektivvertrag übernommen, weswegen der KV bei einigen Bestimmungen Neuerungen enthält, so z.B.: Angabe von Tagen bei den beispielhaft angeführten wichtigen Gründen der Dienstverhinderung, Einrechnung der vollen freien Station ins Lehrlingseinkommen, ausschließliche Angabe von bestimmter Menge/Masse bei Deputaten anstelle nicht valorisierter Eurobeträge, Entfall der Hubraumgrenze für das halbe Kilometergeld ab 3km Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort als Fahrkostenvergütung fürs Pendeln oder anstelle Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine halbe Sonderzahlung je Quartal. Aufgrund der vielen Änderungen empfehlen wir dringend, den neuen Kollektivvertrag zu lesen und sich bei Fragen mit uns in Verbindung zu setzen.
Gemüse- und Obstbau: Verhandlungen ohne Einigung vertagt
Noch offen ist hingegen der Kollektivvertrag für den Gemüse- und Obstbau. Bei der ersten Verhandlungsrunde am 1. Dezember 2025 konnte keine Einigung erzielt werden. Die Dienstgeberseite verwies auf wirtschaftlichen Druck, geringe Erlöse und internationale Konkurrenz, während die Dienstnehmervertreter eine inflationsnahe Anpassung der ohnehin niedrigen Löhne forderten. Ein weiterer Verhandlungstermin konnte inzwischen für den 04. Februar 2026 fixiert werden.
