Am 7. Februar fanden im Anschluss an die Verhandlungen für die Forstarbeiter Kollektivvertragsgespräche für die Forstgartenarbeiter statt, wobei die Dienstgeberseite durch ÖR Rudolf Köll, ÖR Josef Schirmer, Ing. Christian Annewanter, dem Leiter der Landesforstgärten Tirols und der Rechtsreferentin Mag.a Nicole Haas vertreten waren.

Auf Dienstnehmerseite bildete neben Mag. Johannes Schwaighofer und Dr. Günter Mösl, Stefan Köck, Mitarbeiter im Landesforstgarten Bad Häring, das Verhandlungsteam des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes.

Bereits nach kurzer Diskussion konnte man sich darauf verständigen, dass die in Tirol ansässigen Forstgärten in den nächsten Jahren alle Hände voll zu tun haben werden, den notwendigen Bedarf an Pflanzmaterial für die Tiroler Wälder zu produzieren. Auch wenn die Konkurrenz aus den östlichen Bundesländern und dem deutschen Raum sehr groß ist, wird man laut Ing. Annewanter versuchen, mit ausgezeichneter Qualität und gutem Service bei den Kunden zu punkten, um damit den Absatz sicher zu stellen.

Auf Grund des Umstandes, dass die kollektivvertraglichen Lohnansätze im Forstgartenbereich teilweise deutlich unter denen des Forstarbeiterkollektivvertrages liegen, haben sich die Kollektivvertragsparteien darauf geeinigt, die Löhne sozial gestaffelt zwischen 3 % und 3,5 % zu erhöhen.

Dies kann durchaus als großer Erfolg für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den Forstgärten betrachtet werden.

Die Verhandlungsergebnisse stellen sich im Detail wie folgt dar:

  1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze um je 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages in Höhe von € 0,09, jeweils kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
  2. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog zum Wortlaut der Landarbeitsordnung 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni 2018.
  3. Fortführung der Arbeitsgruppe bestehend aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die sich bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung damit befassen sollten, den bestehenden Kollektivvertrag textlich zu überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Termine der Arbeitsgruppe werden auf Initiative der Dienstgebervertreter vereinbart.
  4. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2019/12 Monate.