Zähes Verhandeln beim Kollektivvertrag Maschinenring-Service Tirol – Erfolgreicher Abschluss schließlich in der zweiten Runde

Der fünfte Kollektivvertrag war wohl einer zu viel, den sich die Sozialpartner am 4.4.2023 nach Abschlüssen am selben Tag bei den Lagerhausgenossenschaften, Arbeitern und Angestellte, dem Güterwegbau und den Berufsjägern für den späten Nachmittag noch vorgenommen hatten. Hauptverantwortlich war jedoch nicht eventuell aufkommende Müdigkeit, sondern die weit voneinander entfernten Standpunkte der Verhandlungsparteien.

Die Dienstgeberseite wollte partout nicht über die jährliche Durchschnittsinflationsrate von 8,6 % gehen. Umgekehrt beharrten die Dienstnehmervertreter auf einen Abschluss analog den Maschinenringen in der Steiermark und Niederösterreich, der immerhin bei 9,8 % lag. Den von der Dienstgeberseite ins Treffen geführten Abschluss der Landschaftsgärtner, Erhöhung um 8,8 %, nahmen die Vertreter des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes dankend an, aber anders als vom Verhandlungspartner beabsichtigt. Die Dienstnehmervertreter verhehlten nicht, dass selbst eine Erhöhung beim MR-Service Tirol um 9,8 % bei vielen Kategorien noch nicht ausreichend wäre, um auf die Landschaftsgärtner überall aufzuholen. Alles Rechnen und vergleichen half nichts, um am 4. April noch eine Einigung zu erzielen.

Die Verhandlungsteams – auf Dienstgeberseite: Romed Giner, ÖkR DI Regina Norz, MR-Tirol-Geschäftsführer Mag. Hannes Ziegler und Mag.a Nicole Haas; für die Dienstnehmer: Vizepräsident WM Josef Stock, KR Ing. Hubert Pfandl und Rechtsreferent Mag. Johannes Schwaighofer – vereinbarten für den Morgen des 18.4.2023 den zweiten Anlauf.

Zwei Wochen später – anstelle von Vizepräsident WM Josef Stock war erstmals Rechtsreferent Mag. Markus Steinbacher bei Kollektivvertragsverhandlungen dabei – standen die Zeichen auch lange auf einen weiteren Termin. Zu guter Letzt wurde doch noch eine Lösung gefunden. Man einigte sich auf 9,3 % Erhöhung, kaufmännisch gerundet für alle Lohnkategorien inkl. Lehrlinge, mit Ausnahme der Maschinenführer, die lediglich um 9,1% erhöht wurden. Neben der üblichen Anpassung der Bestimmungen zur Urlaubsersatzleistung und einiger Verweise ohne inhaltliche Änderung auf das LAG 2021 wurde die Schaffung einer Arbeitsgruppe zur Thematik Arbeitszeit und Lohnordnung vereinbart.

Die Verhandlungsergebnisse stellen sich im Detail wie folgt dar:

KV-MR-Service:

1. Erhöhung der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I und der Lohnordnung II angeführten Bruttostundenlohnsätze bei den Maschinenführern jeweils um 9,1 % und bei allen anderen Kategorien jeweils um 9,3 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

2. Anhebung der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I angeführten Lehrlingsentschädigungen um jeweils 9,3 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

3. Anpassung der Verweise in § 4 Z 6, § 8 Z 3 und § 20 Abs. 2 von LAO 2000 bzw. Landarbeitsordnung 2000 auf LAG 2021 bzw. Landarbeitsgesetz 2021 ohne inhaltliche Änderung.

4. § 8 Z 4 lautet nunmehr: Abweichend von Z 3 gebührt im Fall eines unberechtigten vorzeitigen Austritts keine Ersatzleistung für die fünfte und sechste Woche des Anspruchs auf Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr.

5. Schaffung einer Arbeitsgruppe auf Initiative der Dienstgebervertreter, die sich bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung mit der Thematik „Arbeitszeit“ und „Lohnordnung“ befasst.

6. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Mai 2023/12 Monate.