Trotz des massiven Holzpreisverfalls auf Grund der im Herbst aufgetretenen Sturmschäden und der Konkurrenz von vermeintlich günstigen Arbeitskräften aus dem Ausland einigten sich die Kollektivvertragsparteien bei der Verhandlung am 7. Februar auf eine Lohnerhöhung im Ausmaß von 2,60 %.

Die Dienstgeberseite war bei den Verhandlungen durch ÖR Rudolf Köll, ÖR Josef Schirmer, Ing. Christian Annewanter und Mag.a Nicole Haas vertreten. Auf Dienstnehmerseite bildete neben Mag. Johannes Schwaighofer und Dr. Günter Mösl, Richard Rettenmoser und Matthias Astner das Verhandlungsteam des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes.

In der Vergangenheit wurde oft darüber diskutiert, dass in den Tiroler Wäldern immer seltener einheimische Forstarbeiter angetroffen werden und es im Interesse aller liegen sollte, dieser Entwicklung entgegen zu wirken.

Ein erster Schritt wurde im Jahr 2018 damit gesetzt, dass speziell für neueintretende Forstarbeiter bei Agrargemeinschaften und Gemeinden im Kollektivvertrag Regelungen verankert wurden, um potentielle Dienstgeber kostenmäßig zu entlasten.

Der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund und die Landarbeiterkammer haben es sich aber auch zum Ziel gesetzt, das Lehrstellenangebot für angehende Forstfacharbeiter in Tirol auszubauen, damit ländliche Regionen gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.

In Zusammenarbeit mit der forstlichen Ausbildungsstätte der LLA Rotholz, in Person von Ing. Konrad Ehrenstrasser, und dem Forstbetriebsleiter der Gemeinde Hopfgarten, Ing. Manuel Pichler, hat man in den landwirtschaftlichen Lehranstalten Vorträge abgehalten und versucht, junge Leute für eine Ausbildung zum Forstfacharbeiter zu begeistern, um damit den dringend notwendigen Nachwuchs für die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder zu sichern.

Die Ergebnisse stellen sich im Detail wie folgt dar:

  1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zeitstundenlöhne der Forstarbeiter und der Forstwegarbeiter um 2,60 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge;
  2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um 2,60 %, aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge;
  3. Anhebung der Motorsägenpauschalien um je 2,60 %, aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge;
  4. Legistische Anpassungen von Verweisen ohne inhaltliche Änderungen;
  5. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog zum Wortlaut der Landarbeitsordnung 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni 2018.
  6. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. März 2019/12 Monate.