Löhne und Gehälter um 2,90 % angehoben

Bei der ersten Verhandlungsrunde am 25. November 2021 konnte zwischen den Verhandlungspartnern keine Einigung erzielt werden.

Deshalb war eine zweite Verhandlungsrunde am 20. Dezember 2021 und ein anschließendes Gespräch zwischen Präsident Andreas Gleirscher und Präsident NR Ing. Josef Hechenberger notwendig, um ein Ergebnis zu erzielen. Die Verhandlungen waren geprägt von unterschiedlichen Standpunkten in Bezug auf die derzeitige Inflation und die wirtschaftliche Lage der Betriebe.

Dementsprechend werden die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter für die Landarbeiter und Gutsangestellten ab 1. Jänner 2022 um 2,90 % erhöht.

Zudem wurde im Kollektivvertrag für die Landarbeiter eine eigene Lohnkategorie für Arbeitnehmer in Imkereien geschaffen, die sich nach dem Lohn für Viehbetriebe richtet.

Schlussendlich zeigten sich die Verhandlungsparteien, wobei die Dienstgeber durch DI Regina Norz, Romed Giner und Rechtsreferentin Mag.a Nicole Haas vertreten waren, mit den Ergebnissen zufrieden.

Auf Dienstnehmerseite waren Vizepräsident Josef Stock, Kammerrat Martin Ennemoser, Kammerrat Gustav Hacket, BRV Thomas Moser, Rechtsreferent Mag. Johannes Schwaighofer und Kammerdirektor Dr. Günter Mösl anwesend und die Ergebnisse stellen sich im Detail wie folgt dar:

 

Landarbeiter-Kollektivvertrag:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Monatslöhne in Anlage I um je 2,90 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

2. Anhebung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne in Anlage I um je 2,90 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

3. Anhebung der kollektivvertraglichen Entschädigungen für die Lehrlinge und für die Ferialpraktikanten in Anlage I um je 2,90 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

4. Aufnahme der Berufsbezeichnung “Imker“ in der Lohnkategorie K) in der Anlage I, sodass sich der Lohn der Arbeiter in Imkereien, Fischerei- und Fischzuchtbetrieben nach den Lohn für Galt(Jung)- und Mastviehbetrieben, Pferdewärter, Schweinewärter in der jeweiligen Ausbildungskategorie (A, B oder C dieser Anlage I) richtet.

5. Richtigstellungen von Verweisen in Bezug auf das Landarbeitsgesetz ohne inhaltliche Veränderungen.

6. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Jänner 2022/12 Monate.

 

Gutsangestellten-Kollektivvertrag:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltssätze um jeweils 2,90 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

2. Anhebung der kollektivvertraglichen Praktikantenentschädigungen um jeweils 2,90 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

3. Anhebung der Dienstaufwandsentschädigung um 2,90 %, kaufmännisch gerundet auf einen vollen Euro-Betrag.

4. Richtigstellung von Verweisen in Bezug auf das Landarbeitsgesetz ohne inhaltliche Veränderungen.

5. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Jänner 2022/12 Monate.

 

Foto: Foto: BMLRT/Martina Siebenhandl