Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2023.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen
Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät genutzt werden.

Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektround Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das
sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden.

Wie hoch ist der Reparaturbonus?
• 50% der Bruttokosten
• bis zu 200 Euro für die Reparatur
von Elektro- und Elektronikgeräten
• bis zu 30 Euro für die Einholung
eines Kostenvoranschlages

Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie unter: https://www.reparaturbonus.at/geraeteliste

Beispiele für förderungsfähigeGeräte:Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchten, Headset, Smartphone, Notebook, Waschmaschine, E-Bikes, Spielzeug, Lautsprecher, Hochdruckreiniger
Beispiele für nichtförderungsfähige Geräte: Gasherd, Benzinrasenmäher, Notstromaggregat, Photovoltaikanlage, Windturbine

Wie kann ein Reparaturbonus beantragt werden?
Der Reparaturbonus kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe
bei Bezahlung der Rechnung eingelöst werden. Bei Nichteinlösen des Bons (d.h. sollte kein Reparaturauftrag erteilt werden) verfällt dieser nach drei Wochen ab Erstellungsdatum automatisch.

 

Bildnachweis: pixbay