Künstliche Intelligenz unterstützt Unternehmen heute bei zahlreichen Aufgaben – von der Texterstellung über Bildgenerierung bis hin zum Kundenservice. Mit dem Inkrafttreten weiterer Bestimmungen des EU AI Acts gelten seit dem 2. August 2026 auch in Österreich neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte.

Entgegen einer häufigen Annahme muss jedoch nicht jeder mit KI erstellte Inhalt gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung ist nur in gesetzlich definierten Fällen erforderlich.

Dazu zählen insbesondere täuschend echte Bilder, Videos oder Audiodateien (Deepfakes), die als künstlich erstellt oder verändert erkennbar gemacht werden müssen. Auch KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht werden. Zudem müssen Nutzer informiert werden, wenn sie mit einem KI-Chatbot kommunizieren und dies nicht offensichtlich ist.

Keine Kennzeichnung ist in der Regel erforderlich, wenn KI lediglich als Unterstützung dient und die Inhalte vor der Veröffentlichung von einer verantwortlichen Person geprüft und freigegeben werden. Das betrifft beispielsweise Marketingtexte, E-Mails oder interne Dokumente.

Für Unternehmen empfiehlt es sich, den Einsatz von KI klar zu dokumentieren, Mitarbeitende zu sensibilisieren und interne Prozesse für die Prüfung von KI-generierten Inhalten einzuführen. So lassen sich die gesetzlichen Vorgaben einhalten und gleichzeitig Transparenz sowie Vertrauen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern stärken.

 

Quellen:
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte
  • Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act)