Anfang Juli wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen, ab 1. Jänner 2020 das Pflegegeld zu valorisieren und somit jährlich dem Pensionsanpassungsfaktor entsprechend zu erhöhen.

Ursprünglich wäre die Orientierung am Verbraucherpreisindex vorgesehen gewesen, der Finanzausschuss hat dann mit Zustimmung aller Parlamentsfraktionen beschlossen, stattdessen den Pensionsanpassungsfaktor als Grundlage für die Anhebung zu nehmen. Berechnungen zeigen, dass diese jährliche Erhöhung des Pflegegeldes für alle Stufen die öffentliche Hand rund 50 Millionen pro Jahr kosten wird.

Seit der Einführung im Jahr 1993 hat das Pflegegeld mangels laufender Valorisierungen an Wert verloren. Zuletzt erhöht wurde das Bundespflegegeld in sämtlichen Stufen um 2% im Jänner 2016. Ab 2020 wird die jährliche Valorisierung des Pflegegelds nun mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach dem ASVG erfolgen. Die sich daraus ergebenden Beträge sind jährlich durch Verordnung seitens des Sozialministeriums festzulegen.

Sozialministerin Brigitte Zarfl erachtet die Valorisierung als eine sinnvolle Maßnahme, weil sie eine Verbesserung im Alltag der pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen darstelle, wie sie in der Plenardebatte sagte. Die ökonomischen Zuwendungen seien aber nur ein Teil des Systems der Ausgestaltung der Pflege, betonte sie. In inhaltlicher Hinsicht werde das Sozialministerium bis Herbst eine Grundlage für die neue Bundesregierung erarbeiten und verschiedene Projekte, unter anderem zu neuen Finanzierungsmodellen, zum Umgang mit Demenz sowie zur Attraktivierung von Pflegeberufen abschließen.

Das Pflegegeld dient der pauschalierten Abdeckung von pflegebedingten Mehraufwendungen, um pflegebedürftigen Menschen die notwendige Betreuung und Pflege zu erleichtern und ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben zu verbessern. Der Pflegebedarf muss mehr als 65 Stunden im Monat betragen und voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr lang andauern. Pflegegeld bekommt man nicht automatisch, sondern man muss es beantragen.

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