Die Präsidenten der Landarbeiterkammern fordern PRO-GE-Bundesvorsitzenden Rainer Wimmer auf, von parteipolitisch motivierten Unterstellungen Abstand zu nehmen und stattdessen gemeinsam mit den Landarbeiterkammern Interessenvertretung zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft zu betreiben.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Bereits im Jahre 1998 (siehe BGBl 101/1998 vom 23. Juli 1998), somit vor fast 20 Jahren, wurden auf Initiative der damaligen SPÖ-Sozialministerin und ehemaligen AK-Präsidentin Eleonore Hostasch und des SPÖ-Bundeskanzlers Viktor Klima die heute in Geltung stehenden Arbeitsspitzenregelungen, nämlich der 12-Stundentag, für Erntehelfer sogar bis zu 14 Stunden bei besonderen Konstellationen, ohne nähere Definition von Arbeitsspitzen und ohne Möglichkeit der Ablehnung aus persönlichen Gründen und ohne Freiwilligkeit beschlossen.

Im Zuge der nunmehrigen Diskussion der Arbeitszeitflexibilisierung haben die Landwirtschaftskammer und Landarbeiterkammer erstmals Arbeitsspitzen näher definiert, eine absolute Obergrenze von 12 Stunden festgelegt und persönliche Ablehnungsgründe geschaffen. Unter Arbeitsspitzen versteht man nunmehr einen erhöhten Arbeitsbedarf aufgrund besonderer Umstände und können diese als Überstunden abgelehnt werden, wenn berücksichtigungswürdige Umstände des Dienstnehmers entgegenstehen.

Die Gewerkschaft PRO-GE bzw. deren Vorgängergewerkschaft, die damals der gesamten Regelung ohne Wenn und Aber zugestimmt hat, versucht nunmehr mit allen Mitteln die Landarbeiter in parteipolitische Geiselhaft zu nehmen und die Landarbeiterkammern seit dem Sommer medial anzupatzen. Offensichtlich deshalb, weil sie ein Jahr lang nicht in der Lage waren, vernünftige Regelungen mit der Arbeitgeberseite im Gewerbe auszuverhandeln. Stattdessen wurden absurde Behauptungen aufgestellt, wonach die Landarbeiterkammern mit dem neuen Gesetz das Urlaubs- und Weihnachtsgeld abschaffen und einen unbegrenzten 12 Stunden-Tag einführen wollen. Was will die Gewerkschaft mit derartigen Unterstellungen bezwecken? Seriöse

Mitgliederinformation, wie sie zu diesem Thema eigentlich angebracht wäre, sieht unserer Ansicht nach jedenfalls anders aus. Das Bestreben der Gewerkschaft geht nun schon so weit, dass sie verlangt in der Bundesverfassung zu verankern, dass nur sie Kollektivverträge abschließen dürfe.

Die Präsidenten der Landarbeiterkammern verwahren sich aus diesem Grund ausdrücklich gegen alle unwürdigen, ausschließlich parteipolitisch motivierten Angriffe und Unterstellungen in den Medien und fordern alle Gewerkschaftsrepräsentanten auf, ihre wenn auch überschaubare Anzahl von Mitgliedern im land- und forstwirtschaftlichen Bereich konstruktiv zu vertreten und anstelle von Parteipolitik gemeinsam Interessenvertretung mit den Landarbeiterkammern zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu betreiben.

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft und Landarbeiterkammern ist nur möglich, wenn diese von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägt ist, was am 21. September 2018 in einem langen, klärenden und konstruktiven Meinungsaustausch ausdrücklich vereinbart wurde, aber von der PRO-GE offensichtlich nicht ernst gemeint war.

Die Präsidenten der Landarbeiterkammern

Andreas Freistetter (LAK Niederösterreich)
Eugen Preg (LAK Oberösterreich)
Andreas Gleirscher (LAK Tirol)
Eduard Zentner (LAK Steiermark)
Thomas Zanner (LAK Salzburg)
Hubert Malin (LAK Vorarlberg)
Harald Sucher (LAK Kärnten)