Gehaltserhöhung zwischen 3 und 3,1 % ab 1. Jänner 2022

Mit Einführung der neuen Gehaltsordnung für die Waldaufseher im Jahr 2013 hat man auch eine Grundsatzvereinbarung in der Richtung getroffen, dass sich die Gehaltserhöhungen für diese Berufsgruppe an den jeweiligen Verhandlungsergebnissen des öffentlichen Dienstes orientieren sollten.

Dementsprechend hat man sich bei der Verhandlung am 21. Dezember 2021 auf eine Erhöhung der Gehälter um 2,85 % zuzüglich eines Fixbetrages in Höhe von € 6,40, womit sich in Abhängigkeit von der Gehaltseinstufung einer Steigerung zwischen 3 und 3,1 % ergibt. Die Familien- und Schutzzulage wird jeweils um 3 % erhöht.

Aufgrund der Coronakrise hat man sich darauf verständigt, anstehende Themenbereiche, wie etwa die Forderung der Dienstnehmerseite auf Verankerung einer Kündigungsbestimmung analog zum Vertragsbedienstetengesetz, auf die nächstjährige Verhandlungsrunde zu verschieben.

Die Arbeitgeberseite war vertreten durch die beiden Chefverhandler DI Regina Norz und Romed Giner, den Landesforstdirektor HR DI Josef Fuchs, den Geschäftsführer des Gemeindeverbandes Mag. Peter Stockhauser und die Rechtsreferentin der Landwirtschaftskammer, Mag.a Nicole Haas.

Die Dienstnehmerseite war bei den Verhandlungen durch den neuen Obmann der Vereinigung der Waldaufseher und Forstwarte Tirols, Anton Rieser, KR Florian Perle, Rechtsreferent der Landarbeiterkammer, Mag. Johannes Schwaighofer, und Kammerdirektor Dr. Günter Mösl vertreten.

 

Die Verhandlungsergebnisse im Detail:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsansätze (§ 10 Abs. 1) um 2,85 % zuzüglich eines Fixbetrages in Höhe von € 6,40, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

2. Erhöhung der Familienzulage (§ 11) sowie der Schmutzzulage (§ 14 Abs. 5) um jeweils 3 % kaufmännisch gerundet auf volle Cent-Beträge.

3. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Jänner 2022/12 Monate.