Sie haben gesundheitliche Probleme und möchten wissen, wie Sie eine Kur (insbesondere Gesundheitsvorsorge Aktiv)/Reha beantragen können, wieviel der Aufenthalt kosten wird und ob Sie vielleicht sogar die Kur/Reha-Anstalt selbst aussuchen kannst. In diesem Fall sind Sie in diesem Artikel genau richtig.

BEGRIFFSERKLÄRUNG
KUR
Der Kuraufenthalt ist ein Aspekt der Gesundheitsvorsorge und dient zur Aufrechterhaltung der Gesundheit z. B. weil sich schon erste Symptome bemerkbar machen. Dabei soll die Arbeitsfähigkeit erhalten und einkünftiger Pflegebedarf im Vorhinein verhindert werden (Kurz: „ein Gesunder soll gesund bleiben“).
„Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist ein Teilbereich der Kur und speziell für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates gedacht und wird individuell an den Patienten angepasst.

REHA
Die Rehabilitation dient zur Wiederherstellung der Gesundheit z. B. nach einer schweren Erkrankung/Unfall (Kurz: „ein Kranker soll gesund werden“).„ Medizinische Rehabilitation:

  • Wiederherstellung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit
  • Berufliche Rehabilitation: Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt„
  • Soziale Rehabilitation: Wiederherstellung der selbstbestimmten Lebensführung z. B. rollstuhlgerechter Wohnungsumbau usw.

 

Wer ist zuständig?

Kur

  • PVA: Erwerbstätige, Bezieher von Leistungen des Arbeitsmarktservices, Pensionisten
  • ÖGK: Mitversicherte, sofern diese weder selbstständig oder unselbstständig sind, freiwillig Krankenversicherte, Asylwerber, Mindestsicherungsbezieher

Reha

  • PVA: Nach einer Krankenbehandlung, um die Berufsfähigkeit wiederherzustellen bzw. zu erhalten
  • AUVA: Arbeitsunfall/Berufskrankheit
  • ÖGK: Sofern PVA/AUVA unzuständig sind und Reha-Maßnahmen erforderlich sind

Es gibt einerseits eigene Kur-/Reha-Anstalten des jeweiligen Versicherungsträgers, andererseits aber auch Vertragspartnereinrichtungen. Die jeweilige Kur-/Reha-Anstalten sind auf verschiedenste Krankheitsbilder spezialisiert. Diese werden nach medizinischen Kriterien vorgegeben, wobei man bereits im Antrag eine Wunscheinrichtung bekannt geben kann. Möchte man eine Reha absolvieren, empfiehlt es sich die Website des österr. Rehabilitationskompasses zu besuchen. Dort findet man z. B. eine Auflistung der Reha Einrichtungen.

 

Antragstellung

Der Antrag ist beim jew. Versicherungsträger zu stellen. Das Formular finden Sie auf der Website des Versicherungsträgers und ist gemeinsam mit dem behandelten Arzt auszufüllen (das Formular für Kur und Reha ist ident).

 

Bewilligung

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens überprüft der Versicherungsträger die Voraussetzungen:
„Allgemeine Voraussetzungen: Sozialversicherungsträger, Antragsteller (es gibt kein Mindestalter für eine Kur/Reha), allfällige Sperrfrist
„Ein Arzt des Versicherungsträgers überprüft, ob die medizinischen Voraussetzungen des Antragstellers gegeben sind.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag bewilligt – beachte, dass eine Kur binnen 12 Monaten ab Bewilligungsdatum anzutreten ist.

 

 

Kur-/Reha-Anstalten

Nach Bewilligung des Antrags erfolgt die Terminvergabe durch die bewilligte Anstalt. Mit der Anstalt werden dann auch die Details des Aufenthaltes besprochen.

 

Info an den Arbeitgeber

Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel 22 Tage, ein GVA-Aufenthalt stationär 22 Tage, ein Reha Aufenthalt zwischen 22 bis 43 Tage und gilt jeweils als Krankenstand. Ein Kur-/Reha-Aufenthalt kann vom Arbeitgeber nicht untersagt werden. Es empfiehlt sich den Arbeitgeber unverzüglich über einen bewilligten Kur-/Reha-Aufenthalt zu informieren, um eine rechtzeitige Planung im Betrieb zu ermöglichen. Bei einer ambulanten Kur/Reha, bei welcher der Aufenthalt nicht durchgängig über mehrere Wochen ist, ist zu beachten, dass die einzelnen Kur/Reha-Termine mit dem behandelnden Arzt und /oder Krankenversicherungsträger hinsichtlich eines Krankenstandes abzuklären sind.

 

Ist ein Kur/Rehaaufenthalt im Ausland möglich?

Ja. Im Falle von speziellen Erkrankungen, die nicht in Österreich therapiert werden können, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsträger einen Kuraufenthalt im Ausland genehmigt.

 

Erhalten Sie als Arbeitnehmer ein Entgelt, wenn sie auf Kur/Reha sind?

Ja. Ein vom Sozialversicherungsträger bewilligter/angeordneter Kur-/Reha-Aufenthalt ist einem Krankenstand gleichzuhalten. Der Arbeitnehmer hat, wie bei einem Krankenstand, Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Krankengeld gegenüber dem Versicherungsträger.

 

Kann ihr Partner mit Ihnen gemeinsam eine Reha/Kur absolvieren

Beide Partner können jeweils einen Antrag stellen, und um Berücksichtigung einer gemeinsamen Kur/Reha ersuchen – der Versicherungsträger ist jedoch nicht daran gebunden.
Bei einer medizinischen Notwendigkeit einer Begleitung kann die Mitnahme einer Begleitperson vom Versicherungsträger bewilligt werden. Dies ist insbesondere bei Minderjährigen häufig der Fall.

 

Wie oft kann eine Kur/Reha bewilligt werden?

KUR
Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen kann eine Kur max. zweimal innerhalb von fünf Jahren bewilligt werden (zwischen zwei Aufenthalten müssen mind. 12 Monate liegen); Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Kur – es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Versicherungsträgers.

REHA
Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden je nach medizinischer Notwendigkeit bewilligt.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Im Rahmen der Zuständigkeit der AUVA ist die Reha eine Pflichtleistung und wird so oft und lange gewährt, wie es medizinisch notwendig ist.

 

Müssen Sie während des Kur-/Reha Aufenthalts einen Kostenbeitrag leisten?

Ja. Die Höhe hängt vom jeweiligen Bruttoeinkommen ab (bei Mitversicherten vom Einkommen des Versicherten):

      • bis 1.217,96 €                                     0,00 €
      • 1.217,96 € bis 1.799,34 €                 9,70 €/Tag
      • 1.799,35 € bis 2.380,73 €               16,62 €/Tag
      • über 2.380,73 €                                23,58 €/Tag

Es gibt eine Befreiung für Personen mit sozialer Schutzbedürftigkeit.

 

 

 

 

Fit 2 Work

Fit 2 Work ist eine Einrichtung des Sozialministeriumservice, die kostenlose Beratung für Personen anbietet, die entweder aufgrund Ihrer Erkrankung den Arbeitsplatz als gefährdet ansehen (z. B. Langzeitkrankenstand) oder durch die Erkrankung am Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

Fit 2 Work unterstützt auch, wenn man eine schwere Erkrankung hatte und wieder am Arbeitsplatz einsteigen möchte.
Dabei werden individuelle Pläne für die Wiedereingliederung erstellt und besprochen, ob zusätzlich gesundheitliche Maßnahmen notwendig sind, der Arbeitsplatz angepasst werden muss oder ob Umschulungen notwendig oder sinnvoll sind. Ebenso wird über die finanziellen Möglichkeiten beraten, wie beispielsweise die Wiedereingliederungsteilzeit, bei der nach einem min. 6-wöchigen Krankenstand eine vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit um 25 – 50 % vereinbart werden kann.

Eckpunkte der Wiedereingliederungsteilzeit

  • „ Mind. 3 Monate bestehendes Dienstverhältnis
  • Dauer: 1 – 6 Monate; einmalige Verlängerung um 1- 3 Monate
  • Entgelt: zusätzlich zum tatsächlichen Entgelt für die geleisteten Arbeitsstunden erhält der Arbeitnehmer ein Wiedereingliederungsgeld von der Krankenversicherung.

 

 

Quelle: Mag. Katharina Lugmayr/LAK OÖ