Die Arbeitgeberverbände in Deutschland fordern die Einführung einer Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.
Das lehnen wir entschieden ab!
Die deutsche Bundesregierung muss sich klar positionieren: Es kann keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft geben.
Jedes Jahr arbeiten ungefähr 240.000 Saisonbeschäftigte auf deutschen Höfen. Das ist etwa ein Drittel aller Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Diese Menschen sind ein unverzichtbarer Teil der deutschen Landwirtschaft. Viele von ihnen kommen von Jahr zu Jahr nach Deutschland, um die Produktion von Obst und Gemüse zu ermöglichen– oft mit schwerwiegenden Folgen für die eigene Gesundheit und ihr Privatleben im Herkunftsland.
Doch statt ihnen Anerkennung für ihren unverzichtbaren Beitrag zur deutschen Lebensmittelversorgung zu zollen, wird ihnen mit einem Mindestlohn zweiter Klasse gedroht. Eine Mindestlohnausnahme wäre eine unmittelbare Diskriminierung dieser Gruppe von Beschäftigten, die bereits jetzt systematisch sozial und wirtschaftlich benachteiligt wird.
Nein zum Mindestlohn zweiter Klasse! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit für alle Beschäftigtengruppen.
Auch systematische Probleme in der Saisonarbeit müssen enden: Schluss mit illegalen Lohnabzügen, extremen Arbeitszeiten und menschenunwürdigen Unterkünften zu Wuchermieten!
Eine Ausnahme von Mindestlohn ist diskriminierend und schwächt allgemeine Arbeitsstandards.
Ausländische Saisonbeschäftigte für die gleiche Arbeit weniger zu bezahlen als reguläre Beschäftigte in Deutschland verstößt gegen das Gleichbehandlungsprinzip und wäre europarechts- und verfassungswidrig.
Saisonarbeiter:innen sind bereits jetzt vielen sozialen und wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Eine Mindestlohnausnahme wird das nur verschärfen.
Aufgrund ihrer Beschäftigungsart in Deutschland, sind viele Saisonarbeiter:innen nicht sozialversichert. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber die Sozialabgaben sparen, während die Saisonbeschäftigten keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente erwerben und von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Diese sozialen Risiken verstärken sich im Alter.
Eine Mindestlohnausnahme schafft einen Präzedenzfall, der alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland gefährdet.