Landarbeiterkammerpräsident Andreas Gleirscher weist Kritik der Gewerkschaft an Änderungen im Landarbeitsgesetz entschieden zurück.

Nach der medial geäußerten Kritik des ÖGB an dem Entwurf zur Novelle des Landarbeitergesetzes meldet sich der Präsident der Tiroler Landarbeiterkammer zu Wort: „Der ÖGB sollte sich künftig besser informieren, anstatt mit Wörtern wie Sozialabbau und Lohnraub um sich zu werfen. Wir kennen die Probleme und Bedürfnisse unserer Mitglieder bestens und haben ihre Anliegen natürlich in die Gesetzesnovelle miteingebracht.“ Von Verschlechterungen kann dabei nicht die Rede sein - ganz im Gegenteil: „Eine seit mehr als siebzig Jahren funktionierende Sozialpartnerschaft hat dazu geführt, dass wir in Tirol, was die Kollektivvertragslöhne betrifft, an der Spitze Österreichs stehen und auch den Vergleich zu den gewerblichen Kollektivverträgen keinesfalls zu scheuen brauchen. Der im letzten Jahr neugeschaffene Kollektivvertrag für den Obst- und Gemüsebau, der hauptsächlich für Saisoniers und Erntehelfer zu Anwendung gelangt, hat eine wesentliche Verbesserung der Einkommenssituation für die Beschäftigten gebracht und wurde im aktuellen Programm der Landesregierung ausdrücklich positiv erwähnt“, erklärt Gleirscher.

 

Auch künftig kein dauerhafter 12-Stunden-Tag

Der 12 Stunden-Tag inklusive Überstundenzuschlägen ist in der Landwirtschaft bei Arbeitsspitzen, wie etwa die Einbringung der Ernte, schon seit vielen Jahren Realität und im Gesetz verankert. Daran wird sich nichts ändern. „Einen dauerhaften 12 Stunden-Tag wird es nicht geben, da in einem Zeitraum von vier Monaten im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschritten werden dürfen!“

Auch von einer geplanten Streichung der Sonderzahlungen kann keine Rede sein. Es soll lediglich für die KV-Partner die Möglichkeit eröffnet werden, anstelle der Sonderzahlungen für Dienstnehmer, die nicht länger als 3 Monate pro Kalenderjahr beschäftigt werden, eine zusätzliche Prämie zu vereinbaren. „Diese kann je nach Ausgestaltung für den betroffenen Dienstnehmer auch günstiger sein, wobei feststeht, dass die anteiligen Sonderzahlungen wie bisher ab den ersten Tag der Beschäftigung zu bezahlen sind, wenn sich die KV-Partner in dieser Frage nicht einigen können“, so Gleirscher.

 

Österreichweite Verhandlungen noch im Laufen

Die Verhandlungen zu einer Gesetzesnovelle sind derzeit auf Bundesebene noch im Laufen und man wird sich auch in der Land- und Forstwirtschaft den geänderten Verhältnissen nicht gänzlich verschließen können. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern aber absolut bewusst und werden daher ganz genau darauf achten, dass die Interessen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bestmöglich Berücksichtigung finden“, so Präsident Gleirscher abschließend.