Die aufgrund der Coronakrise erst am 6. Mai 2020 abgehaltenen Kollektivvertragsverhandlungen für Mitarbeiter der MR-Service Tirol reg.Gen.m.b.H. erbrachten eine Einigung bei der Festsetzung neuer Löhne und Lehrlingsentschädigungen.

Die Dienstgebervertreter waren mit Bezirkskammerobmann Bgm. ÖkR Rudolf Köll, ÖkR Josef Schirmer, Rechtsreferentin Mag.a Nicole Haas von der Landwirtschaftskammer Tirol und Mag. Hannes Ziegler vom Maschinenring vertreten.

Auf Dienstnehmerseite waren Vizepräsident WM Pepi Stock, Landessekretär Kammerdirektor Dr. Günter Mösl und Rechtsreferent Mag. Johannes Schwaighofer bei den Verhandlungen zugegen.

 

Die Verhandlungsergebnisse stellen sich wie folgt dar:

1. Erhöhung der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I und der Lohnordnung II angeführten Bruttostundenlohnsätze jeweils um 2,30 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

2. Anhebung der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I angeführten Lehrlingsentschädigungen um jeweils
2,30 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

3. Streichung des § 3 Abs. 3, wonach als Normalarbeitszeit die Zeit von 5.00 Uhr früh bis 19.00 Uhr abends gilt.

4. Änderung des § 6 Abs. 3 mit folgendem Wortlaut:

Für Arbeiten während der Nachtruhezeit gebührt von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr kein Zuschlag, wobei der Überstundenzuschlag gem. Abs. 2 davon unberührt bleibt und von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr ein Zuschlag von 100 % oder ein Freizeitausgleich im Verhältnis 1:2.

5. Errichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die sich bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung mit den kollektivvertraglichen Arbeitszeitbestimmungen sowie Kündigungsbestimmungen des Dienstverhältnisses befassen soll. Die Termine der Arbeitsgruppe werden auf Initiative der Dienstgebervertreter vereinbart.

6. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Mai 2020/12 Monate.

 

Foto: MR Service Tirol