Neue Chancen für kleinstrukturierte Betriebe

 

Im heutigen Sozialausschuss des Nationalrates wurde ein bundesweit einheitliches Landarbeitsgesetz beschlossen. „Mit dem Beschluss schaffen wir einen Paradigmenwechsel. Erstmals schafft das Landarbeitsgesetz in Österreich einheitliche und klare Regelungen, für die Betriebe sowie für die Beschäftigten. Künftig werden alle von dem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren profitierten“, hebt der Tiroler Bauernbund-Abgeordnete Hermann Gahr hervor.

Bisher wurde das Arbeitsrecht für die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in neun verschiedenen Landarbeitsordnungen, die aufgrund eines Grundsatzgesetzes des Bundes erlassen wurden, und mehr als 100 Verordnungen der Länder festgeschrieben. Ab dem 1. Juli tritt das bundeseinheitliche Gesetz in Kraft.

Künftig wird es auch die Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüssen für die Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft geben: „Die Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft ist durch Saisonspitzen und durch das Wetter geprägt. Somit müssen die Arbeitskräfte flexibler sein, nun werden die Rahmenbedingungen merklich verbessert. Künftig können langfristige attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden, da die gemeinsame Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist. Damit schaffen wir nachhaltige Arbeitsplätze und stärken die ländlichen Regionen eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, so Gahr.