Neue Löhne mit 1 . Jänner 2022

Nach sehr harten, aber konstruktiven Verhandlungen konnte man sich auf eine gemeinsame
Vorgangsweise für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Gemüse- und Obstbaubetrieben
verständigen.

Ein großes Thema waren die unterschiedlichen Produktionsbedingungen im Vergleich zum benachbarten Ausland, die teilweise
zu einem maßgeblichen Wettbewerbsnachteil für die heimischen Betriebe führen. Zudem wird es immer schwieriger, genügend
Arbeitskräfte für die Gemüse- und Obsternte zu finden.

Vor dem Hintergrund der Coronakrise und um die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln
auch in dieser schwierigen Zeit sicher zu stellen, konnten sich die Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter
auf einen neuen Kollektivvertrag einigen, der mit 1. Jänner 2022 in Kraft tritt.

Sämtliche Löhne und Lehrlingsentschädigungen mit Ausnahme der Hilfskräfte werden um 3 %
angehoben, was in Anbetracht der schwierigen Umstände ein akzeptables Ergebnis darstellt.

Nachdem die Lohnsätze für die Hilfskräfte und Erntearbeiter in den beiden letzten Jahren um
15 % angehoben wurden und mit 1. März 2021 ein Mindestlohn von €1.500,00 erreicht wurde, hat
man sich darauf verständigt, dass frühestens für das nächste Jahr über eine Erhöhung dieser Lohnkategorie
verhandelt wird.

Die Verhandlungen waren insgesamt von gegenseitiger Wertschätzung geprägt und konnten
im Detail folgende Verhandlungsergebnisse erzielt werden:

 

KV Gemüse- und Obstbau:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze mit Ausnahme der Lohnkategorie f) und g) um 3 %, jeweils kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge. Hinsichtlich der Lohnkategorien f und g wird auf Pkt. 3. des Verhandlungs-protokolls vom 17. Februar 2021 verwiesen, welches diesbezüglich vollinhaltlich aufrecht bleibt.

2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen sowie der Pflichtpraktikantenentschädigungen um 3 %, jeweils kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

3. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Jänner 2022 / 12 Monate.

 

Foto: BMLRT/Alexander Haiden