Kundmachung der Wahlleiterin vom 24. September 2026 über die Mitglieder der Wahlkommission Landarbeiterkammer

Gemäß § 71 Abs. 7 des Tiroler Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. Nr. 72/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 64/2026, wird kundgemacht:

Die Mitglieder werden auch in der neuen Ausgabe „der Landarbeiter“ über die Mitglieder der Wahlausschreibung informiert.