Wir berichten über zwei weitere Kollektivvertragsmaterien, die heuer im Frühjahr anstanden, nämlich die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den Gartenbaubetrieben Tirols sowie die Dienstnehmer bei agrartechnischen Maßnahmen, besser bekannt als Güterwegbau.

Bei den agrartechnischen Maßnahmen stellte sich die Situation heuer vergleichsweise unkompliziert dar. Bereits im Vorjahr konnte in guter Tradition der Übernahme des Abschlusses der Bauwirtschaft ein zweijähriger Abschluss vereinbart werden. Damit war für 2026 keine neuerliche inhaltliche Verhandlung mehr erforderlich, sondern lediglich die Neuberechnung der Lohntafel auf Grundlage der bereits 2025 getroffenen Vereinbarung. Diese sieht vor, dass die Zeitstundenlöhne ab 1. Mai 2026 entsprechend der Inflation des Kalenderjahres 2025 angepasst werden. Für die betroffenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bedeutet das eine verlässliche und planbare Entwicklung, wie sie sich in diesem Bereich seit Jahren bewährt hat.

Deutlich schwieriger verliefen hingegen die Verhandlungen für den Gartenbau. Schon in der ersten Verhandlungsrunde am 9. Februar 2026 zeigte sich, dass ein Abschluss nicht leicht zu erreichen sein würde. Zwar wurden mehrere Lösungsansätze intensiv diskutiert, ein Ergebnis konnte an diesem Tag aber noch nicht erzielt werden. Die Dienstgeberseite lehnte sowohl einen verzögerten Geltungsbeginn als auch jene Variante ab, bei der die Verzögerung auf zwölf Monate umgelegt worden wäre, zugleich aber für die nächste Verhandlungsrunde bereits vom höheren Prozentwert ausgegangen worden wäre.

Einigkeit bestand allerdings darin, dass der Abstand zwischen ungelernten und gelernten Arbeitskräften im Kollektivvertrag sehr gering geworden war. Genau dieser Punkt lieferte schließlich in der zweiten Verhandlungsrunde am 10. März 2026 den entscheidenden Lösungsansatz. Ziel war es, mit dem heurigen Abschluss die Wertigkeit der Fachausbildung stärker hervorzuheben. Deshalb wurden die einzelnen Lohngruppen unterschiedlich erhöht: Meister erhielten ein Plus von 3,7 %, Facharbeiter im 1. Jahr 2,8 %, im 2. Jahr 3,1 %, ab dem 3. Jahr 3,3 %, Fahrer 3 %, Teilqualifikanten, Gartenarbeiterinnen und Gartenarbeiter, Erntehelfer sowie Saisoniers 2,6 %. Die Lehrlingseinkommen und Praktikantenentschädigungen wurden um 3,6 % angehoben. Im Durchschnitt liegt der Abschluss damit – je nach Betrachtungsweise – bei rund 3 bis 3,1 %.

Leider blieb der Abschluss damit knapp unter der maßgeblichen rollierenden Inflation, die sich je nach heranzuziehendem Zeitraum zwischen 3,3 und 3,55 % bewegte. Dennoch konnte ein aus unserer Sicht wichtiger Schritt gesetzt werden: Der Kollektivvertrag trägt nun der fachlichen Qualifikation stärker Rechnung und setzt damit ein bewusstes Zeichen zugunsten der ausgebildeten Arbeitskräfte. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein wichtiger Ansatz.

Neben den Lohnerhöhungen wurden im Gartenbau-Kollektivvertrag auch noch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen. So wurde bei Teilqualifikanten sowie Gartenarbeiterinnen und Gartenarbeitern die Formulierung „je nach Leistung und Verwendbarkeit“ gestrichen und zugleich sichergestellt, dass bereits gewährte höhere Entlohnungen durch den neuen Abschluss nicht verkürzt werden dürfen. Darüber hinaus wurde die befristete Lohnkategorie für Teilqualifikanten verlängert und der Kollektivvertrag in einzelnen Bestimmungen sprachlich und systematisch überarbeitet.

Unterm Strich zeigt sich somit ein zweigeteiltes Bild: Während der Abschluss bei den agrartechnischen Maßnahmen heuer beinahe schon reine Routine war, verlangten die Verhandlungen im Gartenbau einmal mehr viel Geduld, Fingerspitzengefühl und mehrere Anläufe. Auch wenn das Ergebnis die Inflation nicht ganz erreichte, konnte doch eine Lösung gefunden werden, die jedenfalls einen wichtigen Akzent bei der Besserstellung qualifizierter Arbeitskräfte setzt.

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