Die Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) kann wie bisher über ein Papierformular oder online über FinanzOnline gemacht werden. Bisher reichten dafür die Zugangsdaten vom Finanzamt aus.

Ab dem 1. Oktober 2025 ändert sich das: Für den Zugang zu FinanzOnline braucht man zusätzlich einen zweiten Sicherheitsfaktor – also mehr Schutz beim Einloggen. Das heißt: Sie brauchen entweder die ID Austria oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). 

Die bisherigen Zugangsdaten gelten zwar weiter, aber allein damit können Sie sich ab Oktober nicht mehr einloggen.

So können Sie auch in Zukunft FinanzOnline nutzen

Für den Zugang zu FinanzOnline stehen künftig diese zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

ID Austria

Mit der ID Austria können Sie elektronisch Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie sich behördlich zu diesem Service anmelden. Mit den ID Austria-Zugangsdaten und Ihrem Smartphone können Sie zahlreiche Behördenwege erledigen. Auch FinanzOnline können Sie damit ab 1. Oktober problemlos weiternutzen.

Nähere Informationen zur ID Austria und wie Sie diese erhalten erfahren Sie hier oder direkt bei der ID Austria.

Hier haben wir für Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, wie Sie mit Ihrem Smartphone  zu Ihrer ID Austria kommen.

Geht das auch ohne Smartphone?

Ja, die ID Austria ist übrigens auch ohne Smartphone nutzbar. Dafür benötigen Sie jedoch jedenfalls einen zweiten Sicherheitsfaktor, zum Beispiel einen FIDO-Schlüssel oder eine Signaturkarte. Näheres dazu finden Sie hier.

Zwei-Faktor-Authentifizierung 

Für alle, die (noch) keine ID Austria verwenden, wird eine 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) für FinanzOnline angeboten. Eine 2FA soll für mehr Sicherheit sorgen und wird auch bei anderen Diensten, wie Online-Banking genutzt.

Wenn Sie diese 2FA anstelle der ID Austria nutzen wollen, können Sie Ihre bisherigen FinanzOnline-Zugangsdaten weiterhin benutzen. Daneben benötigen Sie aber einen zusätzlichen Bestätigungscode, den Sie über Ihr Smartphone erhalten.

Dazu benötigen Sie eine sogenannte Authenticator-App. Hier haben wir für Sie beschrieben, wie Sie Ihr Smartphone für die 2FA registrieren können – für iPhone-Nutzer:innen und für Nutzer:innen von Android-Smartphones.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie für die Einrichtung Ihrer 2FA auch ein Anleitungsvideo und weitere Informationen.

 

Quelle: AK Tirol