Der Herbst zieht nicht nur Wanderer und Radfahrer in die Berge, sondern bringt auch wieder eine erhöhte Virenlast mit sich. Ob Grippe, Wanderunfall, Bandscheibenvorfall oder Burnout – wenn man krank ist, fällt das Arbeiten oft schwer oder ist gar nicht möglich. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Einkommen im Krankenstand aus? Wie lange zahlt der Arbeitgeber weiter? Und ab wann übernimmt die Krankenkasse? Viele Arbeitnehmer:innen in Österreich sind unsicher, welche Regeln im Krankheitsfall wirklich gelten. Dabei ist die Rechtslage gar nicht so kompliziert – wenn man sie kennt.

Wann muss ich den Krankenstand melden?

Sobald ein:e Arbeitnehmer:in arbeitsunfähig ist, muss sie/er den Arbeitgeber unverzüglich informieren – dies kann telefonisch, per E-Mail oder auch per SMS geschehen. Ein ärztliches Attest, also eine sogenannte „Krankenstandsbestätigung“ muss nur dann vorgelegt werden, wenn es die/der Arbeitgeber:in verlangt – oder wenn der Kollektivvertrag es vorsieht. In der Praxis wird aber meist bereits ab dem ersten Tag eine Bestätigung verlangt.

Wie lange bekomme ich weiter mein Gehalt?

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist in § 23 Landarbeitsgesetz bzw. in den jeweils gültigen Kollektivverträgen geregelt. Die Dauer der vollen Entgeltfortzahlung hängt davon ab, wie lange man bereits im Unternehmen beschäftigt ist:

Dienstzeit Volle Lohnfortzahlung Halber Lohn (maximal)
Unter 1 Jahr 6 Wochen        Je weitere 4 Wochen
Ab 1 Jahr 8 Wochen        Je weitere 4 Wochen
Ab 15 Jahren 10 Wochen        Je weitere 4 Wochen
Ab 25 Jahren 12 Wochen        Je weitere 4 Wochen

Nach dieser Zeit übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse das Krankengeld, das ca. 50 % des Bruttoeinkommens beträgt.

Was ist mit wiederholtem Krankenstand im Jahr?

Die Lohnfortzahlung gilt pro Arbeitsjahr, nicht pro Krankheit. Wer also z. B. zweimal innerhalb eines Jahres im Krankenstand ist, muss sich diese Zeiten anrechnen lassen.

Wie funktioniert das mit dem Krankengeld?

Sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet, kann Krankengeld bei der ÖGK beantragt werden. Voraussetzung ist, dass man noch immer krankgeschrieben ist und arbeitsunfähig bleibt. Wichtig: Es gibt eine Karenzzeit von 3 Tagen, in der keine Zahlung erfolgt – außer bei stationärem Aufenthalt (z. B. im Krankenhaus).

 

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?

Viele Arbeitnehmer:innen glauben, dass sie während eines Krankenstands nicht gekündigt werden können. Tatsächlich gibt es jedoch kein generelles gesetzliches Verbot, das eine Kündigung in dieser Zeit ausschließt. In den meisten Fällen gelten die üblichen Kündigungsregeln. Allerdings können arbeitsvertragliche Vereinbarungen individuelle Schutzbestimmungen enthalten, die zu beachten sind. Zudem gilt bei bestimmten Situationen ein besonderer Kündigungsschutz, etwa bei Elternkarenz, Elternteilzeit oder nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. Liegt kein solcher Sonderfall vor, ist eine Kündigung auch während einer krankheitsbedingten Abwesenheit rechtlich zulässig.

 

Krank im Urlaub – was nun?

Erkrankt man während des Urlaubs, können diese Tage nicht als Urlaubstage gezählt werden, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert und man dies mit einem ärztlichen Attest belegt. Diese Tage werden dem Urlaub wieder gutgeschrieben.