Mit den länger und wärmer werdenden Tagen zieht es uns wieder vermehrt in die Natur. Gleichzeitig steigt auch die Aktivität der Zecken. Daher ist es besonders wichtig, auf einen aufrechten Impfschutz gegen FSME zu achten.

Aktuell bestehen zudem wieder Impfangebote in den Gesundheitsämtern. Viele unserer Kammermitglieder können darüber hinaus an der kostenfreien Impfaktion der AUVA teilnehmen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der AUVA, die unter bestimmten Voraussetzungen angeboten wird.

Wer kann an der Impfaktion teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die:

  • bei der AUVA unfallversichert sind und
  • in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind oder Tätigkeiten mit vergleichbar hohem Zeckenrisiko ausüben.

Dazu zählen insbesondere Arbeiten, die überwiegend (mehr als 50 %) im Wald- und Wiesenbereich stattfinden, wie etwa:

  • Beschäftigte und Schüler:innen landwirtschaftlicher Schulen
  • Gärtner:innen
  • Forstarbeiter:innen

Wie erhält man die Impfung?

  • Das Formular „Bestellliste“ ist vollständig auszufüllen. Bitte beachten: Bei unvollständiger oder fehlerhafter Versicherungsnummer kann kein Impfstoff bereitgestellt werden.
  • Auf den Impfvorschlagsformularen ist die genaue Lieferadresse anzugeben (jene Person bzw. Stelle, die die Fertigspritzen entgegennimmt).
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, organisiert die AUVA den Versand der Fertigspritzen und übernimmt sowohl die Kosten für den Impfstoff als auch für die Zustellung.