Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) wegen der Preiserhöhungen durch den Streamingdienst Netflix in den Jahren 2019 und 2020 gibt es nun eine Einigung. Alle betroffenen Kund:innen erhalten das Geld zurück.
Aktuell verschickt Netflix an seine Abonnent:innen per E-Mail ein Angebot zu einer pauschalen Rückerstattung von Mitgliedsgebühren – im Wert von 20 oder 30 €, je nachdem, ob die Person von einer oder beiden Preiserhöhungen betroffen war.
Um das Geld einzufordern, muss ein persönlicher Code in ein Netflix-Refund-Formular eingegeben werden. Den Code erhalten Betroffene in der E-Mail.
Erhöhungen nicht rechtswirksam vereinbart
Grund für die jetzigen Rückzahlungen ist, dass die Preiserhöhungen in den Jahren 2019 und 2020 laut den AK-Konsumentenschützern nicht rechtswirksam vereinbart wurden. Die Bundesarbeiterkammer klagte deswegen.
Der Streaminganbieter lenkte daraufhin ein und bot die Entschädigung der betroffenen Kund:innen mit Pauschalbeträgen an. Dem stimmte die Arbeiterkammer zu, sodass weitere langwierige Verfahren vor Gericht vermieden werden konnten.
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