Bei der diesjährigen Verhandlung für den Abschluss eines neuen Kollektivvertrages für die Berufsjäger Tirols konnten sich die Kollektivvertragsparteien auf eine Gehaltserhöhung im Ausmaß von 2,20 % aufgerundet auf volle Euro-Beträge einigen.

Die Lehrlingsentschädigungen werden ebenfalls um 2,20 % aufgerundet auf volle Euro-Beträge erhöht. Ein wichtiges Thema bei den Verhandlungen stellte der mittlerweile für die Jagdausübung erlaubte Schallreduktor dar.

Der Schalldämpfer zur Jagdausübung ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Berufsjäger, da ohnehin schon eine Vielzahl unter der Berufserkrankung Lärmschwerhörigkeit leiden.

Die Dienstnehmervertreter forderten daher eine kollektivvertragliche Bestimmung, derzufolge die Anschaffungs- und Umbaukosten für den Schalldämpfer vom Dienstgeber zu bezahlen sind.

Die Vertreter der Dienstgeber, insbesondere Landesjägermeister Anton Larcher, zeigten großes Verständnis für dieses Anliegen und man einigte sich darauf, die Patronenvergütung von derzeit EUR 7,50 auf EUR 12,00 als zusätzliche Abgeltung für die dringend empfohlene Verwendung eines Schallreduktors zu erhöhen.

Auf Dienstgeberseite waren bei den Verhandlungen ÖkR Rudolf Köll, Kammerrat ÖkR Josef Schirmer, Mag.a Nicole Haas von der Landwirtschaftskammer Tirol, Landesjägermeister DI (FH) Anton Larcher und der Geschäftsstellenleiter Mag. Martin Schwärzler vertreten.

Die Dienstnehmerseite war durch Vizepräsident WM Pepi Stock, Ersatzkammerrat BJ Hansjörg Ragg, Mag. Johannes Schwaighofer von der Rechtsabteilung der Landarbeiterkammer und Kammerdirektor Dr. Günter Mösl vertreten.

 

Die Verhandlungsergebnisse:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsansätze gemäß den Gehaltsbestimmungen I und II um 2,20 %, aufgerundet auf volle Euro-Beträge;

2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen der Gehaltsbestimmungen I und II um 2,20 %, aufgerundet auf volle Euro-Beträge;

3. Anhebung der
a) Dienstaufwandsentschädigung (§ 10 Abs. 6) und
b) der Kostenersätze für die Hundeführung (§ 12 Abs. 1) um jeweils 2,20 %, aufgerundet auf volle Euro-Beträge;

4. Anhebung der Patronenvergütung gem. § 12 Abs. 3 von derzeit EUR 7,50 auf EUR 12,00 als zusätzliche Abgeltung für die dringend empfohlene Verwendung eines Schallreduktors. Dementsprechend wird § 12 Abs. 3 zweiter Satz wie folgt abgeändert:

Für die im Auftrag des Dienstgebers vom Dienstnehmer (Lehrling) durchgeführten Abschüsse von Schalenwild gebührt dem Dienstnehmer (Lehrling) eine Gesamtvergütung in der Höhe von Euro 12,00 je Stück Schalenwild für verwendete Patronen und die Anschaffung und Adaptierung des Schallreduktors.

5. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. April 2020/12 Monate.